Die neue KI-Verordnung: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Ob Chatbots, automatisierte Analysen oder KI-gestützte Entscheidungsprozesse – der Einsatz von KI ist längst fester Bestandteil vieler Unternehmensbereiche. Ab Februar 2025 ändern sich die Spielregeln für Unternehmen, die auf künstliche Intelligenz setzen. Die neue KI-Verordnung (KI-VO) der EU bringt weitreichende Veränderungen für Unternehmen aller Branchen mit sich. Die neuen Anforderungen machen klare Schulungen und strikte Transparenz zur Pflicht. Unternehmen, die sich jetzt nicht vorbereiten, riskieren Bußgelder oder Wettbewerbsnachteile.
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Die gute Nachricht: Wer frühzeitig handelt, kann sich rechtlich absichern und gleichzeitig von den Vorteilen der KI profitieren.
Erfahren Sie, welche Änderungen auf Sie zukommen und warum die Schulung Ihrer Mitarbeitenden der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung der Verordnung ist.
Was regelt die Verordnung und für wen ist sie relevant?
Die KI-Verordnung (KI-VO) ist das erste umfassende EU-Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz. Sie wurde am 21. Mai 2024 verabschiedet und trat am 1. August 2024 in Kraft.
Die Verordnung legt klare Regeln für die Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-Systemen fest. Unternehmen müssen Risikobewertungen durchführen, Transparenz- und Dokumentationspflichten erfüllen und ihre Mitarbeitenden schulen. Ziel ist es, Risiken zu minimieren, Missbrauch zu verhindern und ethische Grundsätze zu wahren. Unsere praxisnahen KI-Schulungen unterstützen Ihr Unternehmen dabei, die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen und Ihr Team auf den sicheren Einsatz von KI vorzubereiten.
Die Verordnung betrifft Hersteller, Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sowie Unternehmen, die KI im Geschäftsalltag einsetzen – vom Marketing über das Personalwesen bis hin zum Gesundheits- und Finanzsektor. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Frühzeitiges Handeln schützt nicht nur vor Strafen, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit.
Pflicht zur Risikobewertung von KI-Systemen
Die KI-Verordnung schreibt eine Risikobewertung für jede KI-Anwendung vor, um Datenschutz-, Sicherheits- und Ethikrisiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Unternehmen müssen ihre KI-Systeme einer von vier Risikostufen zuordnen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Besonders risikoreiche KI-Systeme – etwa im Gesundheitswesen oder bei Bewerbungsverfahren– unterliegen strengen Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und menschliche Aufsicht. Je höher das Risiko, desto umfangreichere sind die Pflichten.
Diese Bewertung schützt nicht nur vor Gefahren, sondern auch vor möglichen Bußgeldern und stärkt das Vertrauen in einen verantwortungsvollen Umgang mit KI.
Die vier Risikostufen:
Schulungspflicht für Mitarbeitende – Warum sie unverzichtbar ist
Ein zentraler Bestandteil der KI-Verordnung ist die Schulungspflicht für alle Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten. Unternehmen müssen sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um KI verantwortungsvoll und rechtskonform einzusetzen. Unzureichend geschulte Mitarbeitende erhöhen das Risiko von Fehlentscheidungen und Verstößen gegen die Verordnung, was zu erheblichen Bußgeldern führen kann. KI-Kompetenz schützt Ihr Unternehmen nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern in Ihre KI-gestützten Prozesse.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
- Bestandsaufnahme der KI-Systeme:
- Identifizieren Sie alle KI-Anwendungen, die im Unternehmen verwendet werden.
- Bewerten Sie die damit verbundenen Risiken und ordnen Sie diese den entsprechenden Risikostufen zu.
- Schulungsprogramme durchführen:
- Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten, umfassend geschult werden.
- Vermitteln Sie Kenntnisse zu technischen, rechtlichen und ethischen Anforderungen der KI-Verordnung.
- Interne Prozesse anpassen:
- Entwickeln Sie klare Richtlinien zur Nutzung von KI in Ihrem Unternehmen.
- Implementieren Sie Prozesse zur regelmäßigen Risikobewertung und -überwachung von KI-Systemen.
- Transparenz und Dokumentation sicherstellen:
- Dokumentieren Sie Entscheidungsprozesse und Funktionsweisen Ihrer KI-Systeme.
- Erstellen Sie Nachweise, um die Einhaltung der Verordnung jederzeit belegen zu können.
Unsere E-Learning-Schulungen gehen mit der Zeit
Wir haben unsere E-Learning-Programme "KI im betrieblichen Einsatz für Fach- und Führungskräfte" und „KI im betrieblichen Einsatz für Beschäftigte“ entsprechend den neuen Anforderungen erweitert. Neben den technischen Grundlagen von KI-Anwendungen und Praxistipps zum sicheren Einsatz von KI beleuchten wir auch die rechtlichen Aspekte der neuen KI-Verordnung. Renommierte Experten und Datenschutzspezialisten erläutern praxisnah, worauf es jetzt ankommt. So wird Ihr Team optimal auf die neuen Anforderungen vorbereitet – schnell, verständlich und direkt umsetzbar. Mit unseren Schulungen bleiben Sie auf dem neuesten Stand und setzen KI verantwortungsbewusst und gewinnbringend in Ihrem Unternehmen ein.
Fazit: Jetzt handeln, um zukunftsfähig zu bleiben
Die neue KI-Verordnung markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung verantwortungsbewusster und transparenter KI-Nutzung. Unternehmen, die frühzeitig handeln, stellen nicht nur die Rechtskonformität sicher, sondern stärken auch das Vertrauen ihrer Kunden und Geschäftspartner. Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis Februar 2025, um Ihr Unternehmen umfassend vorzubereiten und Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Mit unseren angepassten E-Learning-Schulungen unterstützen wir Sie dabei, die neuen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern als Chance zur Weiterentwicklung und Innovation zu nutzen. Die rechtzeitige Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden stärkt die Fähigkeiten Ihres Unternehmens, KI-Technologien sicher und effizient für zukünftige Herausforderungen einzusetzen und neue Chancen zu nutzen.
Häufig gestellte Fragen
Risikobewertungen sind nicht einmalig, sondern müssen regelmäßig wiederholt werden. Besonders bei Updates, neuen Funktionen oder wenn sich der Nutzungskontext der KI-Systeme ändert, ist eine erneute Bewertung erforderlich, um die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen und potenzielle Risiken rechtzeitig zu erkennen.
Die Verordnung ist zwar bereits letztes Jahr in Kraft getreten, doch die Umsetzung erfolgt schrittweise, um Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung an die neuen Anforderungen zu geben. So können betroffene Unternehmen ihre Systeme und Prozesse sorgfältig vorbereiten und notwendige Schulungen oder technische Anpassungen fristgerecht durchführen.
Ein Zertifikat für Schulungen ist nicht ausdrücklich in der KI-Verordnung vorgeschrieben. Allerdings wird dringend empfohlen, Mitarbeitende zu schulen und die Teilnahme zu dokumentieren. Unser E-Learning-Programm „KI im betrieblichen Einsatz“ bietet nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat, das Sie als Nachweis für interne Prozesse verwenden können.