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NIS2 endet nicht in der Geschäftsführung: Warum Mitarbeitende Teil der Sicherheitsstrategie sein müssen

30. September 2026 durch
UNIVADO

Cybersicherheit wird häufig als Aufgabe der IT betrachtet. Die NIS2-Richtlinie macht jedoch deutlich, dass die Verantwortung bei der Geschäftsführung beginnt und das gesamte Unternehmen einbezieht.

Ob Phishing-E-Mail, verdächtiger Anruf, gefälschte Zahlungsanweisung oder der unbedachte Umgang mit sensiblen Daten: Mitarbeitende treffen täglich sicherheitsrelevante Entscheidungen. Eine wirksame Sicherheitsstrategie entsteht deshalb erst, wenn organisatorische Maßnahmen, technische Schutzmechanismen und sicheres Verhalten im Arbeitsalltag ineinandergreifen. Genau dabei spielt NIS2 für Mitarbeitende eine zentrale Rolle.

Auf einen Blick

  • NIS2 macht Sicherheitskultur in Unternehmen zur Führungsaufgabe.
  • Geschäftsführung und Management schaffen Strukturen und Verantwortlichkeiten.
  • Schulungen für Mitarbeitende müssen verständlich, praxisnah und wiederkehrend sein.
  • Klare Meldewege sind ein wichtiger Teil der Sicherheitsstrategie.

Warum NIS2 mehr als ein Managementthema ist

Die NIS2-Richtlinie verankert die Verantwortung für Cybersicherheit auf Ebene der Unternehmensleitung. Geschäftsführung und Management schaffen mit Risikomanagement, Sicherheitsmaßnahmen und klaren Meldeprozessen die organisatorischen Voraussetzungen.

Damit diese Vorgaben im Alltag wirken, braucht es jedoch die aktive Beteiligung aller Beschäftigten. Technische Schutzmaßnahmen und Richtlinien bilden die Grundlage, ersetzen aber keine aufmerksamen Mitarbeitenden, die Risiken erkennen und angemessen handeln.

Mitarbeitende treffen täglich sicherheitsrelevante Entscheidungen

NIS2 für Mitarbeitende rückt den Arbeitsalltag stärker in den Fokus. Ob im Kontakt mit Kunden, Dienstleistern oder externen Absendern, beim Umgang mit E-Mails, Cloud-Anwendungen oder mobilen Geräten: Beschäftigte treffen täglich Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Informationssicherheit haben.

Sicherheitsrisiken entstehen dabei häufig durch Zeitdruck, Unsicherheit oder unklare Prozesse, nicht durch fehlendes Verantwortungsbewusstsein. Praxisnahe Schulungen helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und sicher zu handeln.

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Typische Sicherheitsrisiken im Arbeitsalltag

Viele Sicherheitsvorfälle entstehen in alltäglichen Arbeitssituationen. Die folgende Übersicht zeigt typische Risiken und das passende Verhalten.

Alltagssituation

Mögliches Risiko

Erwartetes sicheres Verhalten

Phishing-Mail oder verdächtiger Anhang

Zugangsdaten oder Schadsoftware gelangen ins Unternehmen.

  • Absender prüfen
  • keine Anhänge oder Links ungeprüft öffnen
  • Vorfall melden

Anruf eines angeblichen IT-Mitarbeiters

Vertrauliche Informationen werden durch Social Engineering erschlichen.

  • Identität überprüfen
  • keine sensiblen Daten telefonisch weitergeben.

Dringende Zahlungsanweisung der vermeintlichen Geschäftsführung

Führt zu unberechtigten Überweisungen.

  • Zahlungsanweisungen verifizieren

Nutzung privater Cloud- oder Dateifreigaben

Unternehmensdaten gelangen in unkontrollierte Systeme.

  • Ausschließlich freigegebene Anwendungen nutzen

Eingabe von Unternehmensdaten in ein KI-Tool

Vertrauliche Informationen werden extern verarbeitet.

  • Nur freigegebene KI-Anwendungen nutzen

Wiederverwendung von Passwörtern

Kompromittierte Zugangsdaten gefährden mehrere Konten.

  • eigenes Passwort für jedes Konto
  • Mehrfaktor-Authentifizierung verwenden

Auffälligkeit wird bemerkt, aber nicht gemeldet

Sicherheitsvorfälle bleiben länger unentdeckt.

  • Verdachtsfälle sofort über vorgesehene Meldewege melden

Sicherheitskultur entsteht nicht durch Richtlinien allein

Richtlinien und technische Schutzmaßnahmen bilden die Grundlage einer wirksamen Sicherheitsstrategie. Im Arbeitsalltag entfalten sie ihre Wirkung jedoch nur, wenn Mitarbeitende verstehen, warum sie gelten und wie sie in konkreten Situationen anzuwenden sind.

Klare Ansprechpartner, freigegebene Tools und verständliche Handlungsempfehlungen schaffen Orientierung. So wird Cybersicherheit zu einem festen Bestandteil der täglichen Arbeit und nicht zu einer zusätzlichen Pflicht.

Warum einmalige Pflichtschulungen nicht ausreichen

Eine einmalige Schulung vermittelt Grundlagen, verankert sicheres Verhalten jedoch nicht dauerhaft. Regelmäßige, praxisnahe Lerneinheiten helfen Mitarbeitenden, neue Bedrohungen zu erkennen und richtig zu reagieren.

Interaktive Übungen, Quizfragen und realistische Entscheidungssituationen fördern den Wissenstransfer. Sinnvoll sind zudem rollen- und risikobezogene Inhalte, die auf die jeweiligen Aufgaben abgestimmt sind.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum Aufbau eines Cybersecurity-Schulungskonzepts.

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5 Mio.

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Meldeverhalten als Bestandteil der NIS2-Strategie

Die schnellste Reaktion auf einen Sicherheitsvorfall beginnt oft mit einer einfachen internen Meldung. Je früher verdächtige E-Mails, ungewöhnliche Anrufe oder andere Auffälligkeiten gemeldet werden, desto schneller können IT- und Sicherheitsteams die Situation bewerten, Schäden begrenzen und weitere Maßnahmen einleiten.

Voraussetzung dafür sind Meldewege, die allen Beschäftigten bekannt und ohne Hürden nutzbar sind. Mitarbeitende sollten wissen, an wen sie sich wenden können, welche Informationen benötigt werden und über welche Kanäle ein Verdachtsfall gemeldet wird. Je einfacher der Prozess, desto eher werden Hinweise zeitnah weitergegeben.

Welche Themen Mitarbeitende verstehen sollten

NIS2-Schulungen für Mitarbeitende sollten sich an den jeweiligen Aufgaben und Risiken orientieren.

Wichtige Inhalte sind:

  • Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen
  • Phishing und Ransomware erkennen (z. B. Phishing-Schulung für Mitarbeitende)
  • Social Engineering und CEO-Fraud abwehren
  • Passwortsicherheit und Mehrfaktor-Authentifizierung
  • sicherer Umgang mit sensiblen Daten
  • Homeoffice und mobiles Arbeiten
  • sichere Nutzung von Cloud-Anwendungen
  • verantwortungsvoller Einsatz von KI-Tools
  • Sicherheitsvorfälle erkennen und über die vorgesehenen Meldewege melden

Passende Cybersecurity-Kurse von UNIVADO vermitteln diese Inhalte praxisnah, interaktiv und abgestimmt auf unterschiedliche Rollen im Unternehmen.

Wie Führungskräfte Mitarbeitende wirksam einbinden

Klare Erwartungen schaffen

Führungskräfte sollten sicheres Verhalten klar kommunizieren, Ansprechpartner benennen sowie freigegebene Tools und Kommunikationswege verbindlich festlegen. So wissen Mitarbeitende, wie sie in sicherheitsrelevanten Situationen handeln sollen.

Passende Lernformate einsetzen

Kurze, interaktive Lerneinheiten mit Praxisfällen und Quizfragen fördern den Wissenstransfer. Rollenbezogene Inhalte und die Einbindung in bestehende Lern- oder Arbeitssysteme erleichtern die Umsetzung im Arbeitsalltag.

Regelmäßig Wissen auffrischen

Neue Angriffsmethoden erfordern regelmäßige Auffrischungen. Wiederkehrende Schulungen und dokumentierte Lernfortschritte helfen dabei, Cybersecurity dauerhaft als Bestandteil der Unternehmenskultur zu verankern.

Von der regulatorischen Pflicht zur gelebten Sicherheitsstrategie

NIS2 ist mehr als eine Compliance-Anforderung. Ziel ist es, die Cyberresilienz von Unternehmen zu stärken und ihre Betriebsfähigkeit auch im Fall eines Sicherheitsvorfalls zu sichern. Dafür müssen technische Maßnahmen, organisatorische Prozesse und das Verhalten der Mitarbeitenden ineinandergreifen. Cybersecurity Awareness Training verbindet Geschäftsführung, IT, Compliance und Beschäftigte und trägt dazu bei, Cybersicherheit dauerhaft im Arbeitsalltag zu verankern.

So unterstützt UNIVADO die Sicherheitskultur im Unternehmen

Cybersicherheit gelingt nur, wenn Wissen dauerhaft im Arbeitsalltag verankert wird. Die NIS2 E-Learnings von UNIVADO unterstützen Unternehmen dabei, etwa mit der NIS2-Schulung für die Geschäftsführung, einem Grundlagenkurs zur Informationssicherheit für Mitarbeitende sowie kompakten Lernmodulen zu typischen Risiken.

Die interaktiven Schulungen werden über das bestehende Learning-Management-System oder das UNIVADO-LMS bereitgestellt. Lernfortschritte und Teilnahmen werden in der NIS2 Schulung für Mitarbeitende nachvollziehbar dokumentiert. Die Inhalte werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Sie möchten wissen, welche NIS2 Mitarbeiterschulung zu Ihrem Unternehmen passen? Lassen Sie sich zu NIS2, Cybersecurity und Security Awareness für Mitarbeitende beraten.

Fazit: NIS2 braucht Führung und Beteiligung

NIS2 für Mitarbeitende zeigt: Cybersicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe. Die Geschäftsführung schafft die organisatorischen Voraussetzungen, IT und Compliance etablieren Prozesse und Mitarbeitende setzen Sicherheitsvorgaben im Arbeitsalltag um. NIS2 Awareness Trainings ergänzen technische und organisatorische Maßnahmen und tragen zu einer nachhaltigen Sicherheitskultur bei.

Testen Sie jetzt die Cybersecurity-Schulungen von UNIVADO kostenlos und stärken Sie die Sicherheitskompetenz Ihrer Mitarbeitenden.

Über den Autor: Prof. Dr.-Ing. Christian Zenger ist Professor für IT-Sicherheit an der Ruhr-Universität Bochum, Mitgründer der PHYSEC GmbH und tätig in Forschung und Standardisierung.

Häufige Fragen zu NIS2 für Geschäftsführung und NIS2 für Mitarbeitende

Ist NIS2 ausschließlich Aufgabe der Geschäftsführung?

Nein. Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Umsetzung der NIS2-Anforderungen. Eine wirksame Sicherheitsstrategie für die Mitarbeitersensibilisierung und Cybersecurity gelingt jedoch nur, wenn IT, Compliance, HR und Mitarbeitende die definierten Maßnahmen im Arbeitsalltag umsetzen.

Müssen alle Mitarbeitenden zur NIS2 Sicherheitskultur geschult werden?

Eine pauschale gesetzliche NIS2 Schulungspflicht für alle Beschäftigten lässt sich nicht ableiten. Empfehlenswert sind rollen- und risikobezogene Cybersecurity-Schulungen, die sich an den jeweiligen Aufgaben orientieren.

Welche Themen gehören in eine NIS2-Awareness-Schulung?

Zu den wichtigsten Themen für die NIS2 Umsetzung in Unternehmen zählen Informationssicherheit, Phishing, Social Engineering, Passwortsicherheit, der Umgang mit sensiblen Daten, sichere Cloud- und KI-Nutzung sowie das Erkennen und Melden von Sicherheitsvorfällen über NIS2 Meldewege.

Wie oft sollten Cybersecurity-Schulungen stattfinden?

Statt einmaliger Cybersecurity-Schulung für Mitarbeitende empfiehlt sich eine regelmäßige Auffrischung. Zusätzliche Lernimpulse sind sinnvoll, wenn sich Bedrohungen, Prozesse oder eingesetzte Technologien ändern.

Reicht eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis einer wirksamen Sicherheitsstrategie?

Nein. Eine Teilnahmebescheinigung dokumentiert lediglich die absolvierte Schulung. Erst das Zusammenspiel aus geeigneten Prozessen, technischen Maßnahmen, regelmäßigen Schulungen und sicherem Verhalten schafft eine wirksame Sicherheitsstrategie.

Welche Unternehmen und Einrichtungen sind von NIS2 betroffen?

Von NIS2 betroffen sind Unternehmen und Einrichtungen aus 18 regulierten Sektoren, sofern sie die Größenkriterien erfüllen oder eine Sonderrolle haben. Dazu zählen Energie, Verkehr, Gesundheit, Trinkwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Abfallwirtschaft, Herstellung, Post- und Kurierdienste sowie Anbieter digitaler Dienste. Auch Betreiber kritischer Infrastrukturen, Cloud-Anbieter, Rechenzentren und Managed-Service-Anbieter fallen in den Anwendungsbereich.

Gilt NIS2 erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl oder Umsatzgrenze?

Die NIS2-Richtlinie erfasst in der Regel Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden und mindestens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Beide Größenmerkmale richten sich nach den EU-Regeln für mittlere Unternehmen. Verbundene Unternehmen zählen bei der Betroffenheitsprüfung mit, wenn sie wirtschaftlich oder organisatorisch eng verbunden sind. Die Branche entscheidet zusätzlich darüber, ob das Gesetz gilt.

Welche Ausnahmen gelten bei NIS2 für kleinere Unternehmen?

Kleinere Unternehmen unterhalb der NIS2-Schwellen fallen häufig nicht unter die allgemeinen Anforderungen, doch wichtige Ausnahmen bestehen. Einrichtungen aus besonders kritischen Bereichen können unabhängig von Mitarbeiterzahl oder Umsatz betroffen sein. Dazu gehören etwa Betreiber kritischer Anlagen, qualifizierte Vertrauensdienste, bestimmte Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze und Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für die nationale Sicherheit. Eine formale Betroffenheitsprüfung schafft Klarheit.

Was unterscheidet wichtige von besonders wichtigen Einrichtungen nach NIS2?

Besonders wichtige Einrichtungen unterliegen einer intensiveren Aufsicht als wichtige Einrichtungen nach NIS2. Besonders wichtige Einrichtungen umfassen große Unternehmen in kritischen Sektoren sowie Einrichtungen mit Sonderstatus. Wichtige Einrichtungen erfüllen ebenfalls die NIS2-Anforderungen, erhalten jedoch meist eine anlassbezogene Aufsicht. Die Einordnung beeinflusst Registrierungs- und Meldepflichten, Prüfungen durch Behörden sowie mögliche Bußgelder bei Verstößen gegen das BSIG.

Welche NIS2-Maßnahmen müssen Unternehmen neben Mitarbeiterschulungen umsetzen?

NIS2-Maßnahmen umfassen neben Schulungen ein dokumentiertes Risikomanagement für Cybersicherheit und Informationssicherheit. Betroffene Unternehmen regeln Incident Response, Backup und Wiederanlauf, Zugriffskontrollen, Mehrfaktor-Authentifizierung, Verschlüsselung und Sicherheit der Lieferkette. Die Geschäftsführung bewertet Risiken, weist Verantwortung zu und kontrolliert die Umsetzung. Ein ISMS nach ISO 27001 liefert dafür eine tragfähige Struktur, ersetzt jedoch keine Prüfung der gesetzlichen Anforderungen.

Welche Schritte enthält eine NIS2-Compliance-Checkliste für Unternehmen?

Eine NIS2-Compliance-Checkliste beginnt mit der Betroffenheitsprüfung von Branche, NACE-Zuordnung, Größe und verbundenen Unternehmen. Danach ordnen Sie die Einrichtung ein, registrieren sich fristgerecht beim BSI und erfassen Risiken, Systeme, Daten, Dienstleister sowie kritische Prozesse. Legen Sie technische und organisatorische Maßnahmen fest, dokumentieren Sie Verantwortlichkeiten und testen Sie Meldewege. Abschließend prüfen Sie die Wirksamkeit regelmäßig und halten Nachweise für Aufsicht und Management bereit.

Welche externen Meldepflichten gelten bei NIS2-Sicherheitsvorfällen?

NIS2-Sicherheitsvorfälle mit erheblichen Auswirkungen lösen externe Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden aus. Betroffene Einrichtungen geben innerhalb von 24 Stunden eine Frühwarnung ab, reichen innerhalb von 72 Stunden eine Meldung mit ersten Bewertungen nach und übermitteln innerhalb eines Monats einen Abschlussbericht. Unternehmen brauchen dafür feste Zuständigkeiten, erreichbare Ansprechpartner und einen dokumentierten Ablauf für die Bewertung eines Vorfalls.