
Diese Fortführung der Hygiene-Schulung ist der passende Fortbildungskurs für alle Fach- und Führungskräfte in den Bereichen Küche und Hauswirtschaft. Der Kurs wird durchgeführt von den Hygienefachkräften von HSM Wetterau, unseren Fachexperten aus dem Bereich Hygiene.
LIVE ONLINE-SCHULUNG BUCHEN
TERMINE
Termin in Vorbereitung
KURSÜBERSICHT
- Schwerpunkte der Lebensmittelhygiene
- Spezielle Mikrobiologie
- Trinkwasserhygiene und Umgebungsuntersuchung
- Basishygiene
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen
- Infektionslehre
- Erstellen von Hygiene-, Reinigungs- und Desinfektionsplänen
- Abfallmanagement bzw. Kreislaufmanagement
- Ausbruchmanagement und Meldepflicht
- Grundlagen der Schädlingsbekämpfung
3 Tage (24 Stunden)
Die obenstehenden Preise verstehen sich exklusiv der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer. Diese beträgt für Kunden mit Sitz in Deutschland 19 %. Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (Firmen, Selbstständige, Vereine, etc.), nicht an Verbraucher.
PREISAUFSCHLÜSSELUNG
- Fach- und Führungskräfte aus der Küche und Hauswirtschaft.
- Teilnahmevoraussetzung: Grundkurs (Modul 1) absolviert.
- Mit unserem Online-Kurs zur Weiterbildung als Hygienebeauftragte/r in der Hauswirtschaft schulen Sie Ihre Mitarbeiter zeit- und kosteneffizient.
- Als Führungskraft in der Hygiene erlernen Sie die Aufgaben und Pflichten eines Hygienebeauftragten und das Grundwissen, um Ihr Personal zielführend anzuleiten.
- Sie erhalten Ihre Belehrung nach §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
- Mit einem digitalen Wissenstest weisen Sie als Abschluss Ihre erworbenen Kenntnisse für Ihr Zertifikat nach.

Eva Maria Ivanovic Lamarra
Gründerin von HSM Wetterau und als solche seit 2011 in allen Bereichen der Hygiene-Beratung tätig. Zuvor absolvierte sie eine Ausbildung zur Kinderkrankenschwester und Weiterbildung zur Fachkraft der Krankenhaushygiene. Als selbstständige Hygienefachkraft blickt sie auf umfassende Berufserfahrung zurück.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bis eine Woche vor dem geplanten Termin abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird eine Veranstaltung aus diesem oder anderem zwingenden Grund, wie Ausfall des/r Referent/in, höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, abgesagt, besteht kein Anspruch auf Durchführung. Die Teilnehmenden werden umgehend schriftlich oder per E-Mail hiervon in Kenntnis gesetzt. In diesen Fällen entfällt die Zahlungspflicht der Teilnehmenden. Ansprüche der Teilnehmenden gegen den Veranstalter bestehen nicht.