
Lebensmittelhygiene ist essentiell für Kindertagestätten und Kindergemeinschaftseinrichtungen, in denen selbst gekocht wird. Sie erhalten mit dieser Online-Schulung Ihre vom Gesundheitsamt geforderte Folgebelehrung nach §§ 42/43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und darüber hinaus die Hygieneschulung nach EU-VO 852/2004 und DIN 10514. Dieser Kurs wird durchgeführt von den Hygienefachkräften von HSM Wetterau, unseren Fachexperten aus dem Bereich Hygiene.
LIVE ONLINE-SCHULUNG BUCHEN
TERMINE
Termin in Vorbereitung
KURSÜBERSICHT
- Vertieftes Wissen über lebensmittelrelevante Mikroorganismen
- Vorbeugung von Infektionen
- Basishygiene
- Händehygiene
- Hygiene beim pädagogischen Kochen und Backen sowie bei KiTa-Festen
- Reinigung und Desinfektion
- HACCP-Grundlagen der Küchenhygiene
- Grundlagen der Schädlingsbekämpfung
- Abfallentsorgung
1,5 Stunden
Die obenstehenden Preise verstehen sich exklusiv der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer. Diese beträgt für Kunden mit Sitz in Deutschland 19 %. Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (Firmen, Selbstständige, Vereine, etc.), nicht an Verbraucher.
PREISAUFSCHLÜSSELUNG
Kindertagesstätten und Kindergemeinschaftseinrichtungen, in denen selbst für die gekocht wird.
- Mit unserem Online-Kurs zur Folgebelehrung für Hygienebeauftragte in KiTas und Gemeinschaftseinrichtungen schulen Sie Ihre Mitarbeiter zeit- und kosteneffizient.
- Sie erhalten Ihre vom Gesundheitsamt geforderte Folgebelehrung nach §§ 42/43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und darüber hinaus die Hygieneschulung nach EU-VO 852/2004 und DIN 10514.
- Mit einem digitalen Wissenstest weisen Sie als Abschluss Ihre erworbenen Kenntnisse für Ihr Zertifikat nach.

Eva Maria Ivanovic Lamarra
Gründerin von HSM Wetterau und als solche seit 2011 in allen Bereichen der Hygiene-Beratung tätig. Zuvor absolvierte sie eine Ausbildung zur Kinderkrankenschwester und Weiterbildung zur Fachkraft der Krankenhaushygiene. Als selbstständige Hygienefachkraft blickt sie auf umfassende Berufserfahrung zurück.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bis eine Woche vor dem geplanten Termin abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird eine Veranstaltung aus diesem oder anderem zwingenden Grund, wie Ausfall des/r Referent/in, höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, abgesagt, besteht kein Anspruch auf Durchführung. Die Teilnehmenden werden umgehend schriftlich oder per E-Mail hiervon in Kenntnis gesetzt. In diesen Fällen entfällt die Zahlungspflicht der Teilnehmenden. Ansprüche der Teilnehmenden gegen den Veranstalter bestehen nicht.