
Der Gesetzgeber verpflichtet alle Arbeitgeber sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege zur Durchführung einer jährlichen Hygieneschulung gemäß HygMedVO mit den Inhalten nach DIN 10514 sowie einer Folgebelehrung nach §§ 42/43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Teil 2 dieses praxisnahen Kurses vermittelt ihnen wissenswertes über den Umgang mit multiresistenten Erregern (MRE) und die hygienerelevanten Maßnahmen, sowie den korrekten Umgang bei Noroviren und Infektionskrankheiten. Diese Hygiene Fortbildung wird durchgeführt von den Hygienefachkräften von HSM Wetterau, unseren Fachexperten aus dem Bereich Hygiene.
LIVE ONLINE-SCHULUNG BUCHEN
TERMINE
In Vorbereitung
KURSÜBERSICHT
- Verhalten bei Infektionskrankheiten
- Verhalten bei Durchfallerkrankungen (Noroviren)
- Clostridioides difficile
- Umgang mit multiresistenten Erregern (MRE)
3 Stunden
Die obenstehenden Preise verstehen sich exklusiv der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer. Diese beträgt für Kunden mit Sitz in Deutschland 19 %. Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (Firmen, Selbstständige, Vereine, etc.), nicht an Verbraucher.
PREISAUFSCHLÜSSELUNG
Mitarbeitende im Gesundheitswesen sowie in der ambulanten und stationären Pflege.
- Mit unserer Hygiene Ausbildung erfüllen Ihre Mitarbeitenden die geforderte Pflichtfortbildung in zeit- und kosteneffizienter Weise.
- Sie erarbeiten das nötige Know-how, um kritische Hygiene-Prozesse zu verstehen und Lösungen zu erarbeiten.
- Mit einem digitalen Wissenstest als Abschluss, weisen Sie Ihre erworbenen Kenntnisse für Ihr Zertifikat nach.

Eva Maria Ivanovic Lamarra
Gründerin von HSM Wetterau und als solche seit 2011 in allen Bereichen der Hygiene-Beratung tätig. Zuvor absolvierte sie eine Ausbildung zur Kinderkrankenschwester und Weiterbildung zur Fachkraft der Krankenhaushygiene. Als selbstständige Hygienefachkraft blickt sie auf umfassende Berufserfahrung zurück.
Der Veranstalter behält sich das Rech vor, Veranstaltungen bis eine Woche vor dem geplanten Termin abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird eine Veranstaltung aus diesem oder anderem zwingenden Grund, wie Ausfall des/r Referent/in, höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, abgesagt, besteht kein Anspruch auf Durchführung. Die Teilnehmenden werden umgehend schriftlich oder per E-Mail hiervon in Kenntnis gesetzt. In diesen Fällen entfällt die Zahlungspflicht der Teilnehmenden. Ansprüche der Teilnehmenden gegen den Veranstalter bestehen nicht.