HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ - AKTUELLE INFOS UND DETAILS

23. Oktober 2023 durch
UNIVADO

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz schafft eine rechtliche Grundlage für den Schutz von Whistleblower:innen in Unternehmen. Seit dem 2. Juli 2023 soll es durch interne und externe Meldesysteme möglich sein, kritische Informationen über die Firma geschützt melden zu können. Doch was impliziert dieses Gesetz für den Arbeitgeber?

In diesem Blogartikel beleuchten wir, welche Auswirkungen das Hinweisgeberschutzgesetz auf Ihr Unternehmen haben wird und wie Sie das Gesetz bestmöglich umsetzen. Indem Sie die Bedingungen und Anforderungen kennen und umsetzen, stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur gesetzeskonform ist, sondern auch von einer stärkeren, geschützteren Belegschaft profitiert.

EINFÜHRUNG IN DAS NEUE HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ 

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz, welches am 2. Juli 2023 in Kraft trat, schreibt vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden interne Hinweisgebersysteme einrichten müssen, um Missstände anonym melden zu können. Es schützt Whistleblower:innen umfassend vor Benachteiligungen, indem es eine Beweislastumkehr vorsieht und bei Nichteinhaltung Schadensersatzansprüche und Bußgelder gegen das Unternehmen ermöglicht.

Kleinere Unternehmen mit einer Belegschaft zwischen 50 und 249 Personen haben für die Realisierung der internen Hinweisgebersysteme bis zum 17. Dezember 2023 Zeit. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Systeme ordnungsgemäß funktionieren.

Schutz vor Diskriminierung von Whistleblower:innen im neuen Hinweisgeberschutzgesetz

Der Hauptantrieb für diese gesetzliche Neuerung und die zugrunde liegende EU-Richtlinie ist die Verbesserung des Schutzes von Mitarbeitenden, die auf Missstände in Firmen hinweisen. 

Wenn die Identität des:der Hinweisgeber:in bekannt wird, könnten schon die Auslassung bei einer bevorstehenden Beförderung oder die Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags als Benachteiligung angesehen werden. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber beweisen, dass keine Diskriminierung aufgrund der Meldung vorliegt.

Misslingt dieser Beweis, stehen dem:der Whistleblower:in Schadensersatzansprüche zu und der Arbeitgeber muss mit Geldstrafen rechnen. Ein langfristiger Planungszeitraum ist besonders in Unternehmen mit Betriebsrat notwendig, da dieser bei der Ausgestaltung des Hinweisgebersystems Mitbestimmungsrechte besitzt.

 

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HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ - TAKE AWAYS FÜR ARBEITGEBER 

Doch was bedeutet das Hinweisgeberschutzgesetz nun konkret für Arbeitgeber? UNIVADO fasst die Implikationen des neuen Gesetzes für Sie zusammen, damit Sie auch nach dem Inkrafttreten auf der sicheren Seite stehen:

  • Einrichtung interner Systeme für Hinweisgeber

  • Vielfältige Meldeoptionen zur mündlichen, schriftlichen oder persönlichen Übermittlung von Informationen

  • Bestätigung durch die Meldestelle innerhalb einer Woche

  • Update nach drei Monaten zu den durchgeführten Aktionen infolge der Meldung

  • Externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz eingerichtet, auch Bundesländer können eigene Stellen schaffen und Whistleblower:innen so eine alternative Form der Übermittlung geben

  • Auch anonyme Hinweise müssen untersucht werden

  • Schutz vor Diskriminierung von Hinweisgeber:innen im beruflichen Kontext durch Schadensersatzansprüche und Bußgelder

FAZIT

Das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023 impliziert eine neue rechtliche Situation, mit der sich alle Firmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden auseinandersetzen müssen. Die Komplexität der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes erfordert umfassende und rechtzeitige Vorbereitungen, insbesondere von Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, da für sie das Gesetz unmittelbar gilt.

Es ist von essentieller Bedeutung, eine interne Anlaufstelle im Unternehmen als Hinweisgebersystem zu schaffen. In Konzernstrukturen kann eine gemeinsame zentrale Meldestelle in Erwägung gezogen werden, was das Gesetz explizit gestattet. Zudem ist es notwendig, klare Richtlinien zu etablieren, wie intern mit den Meldungen umgegangen wird. Auf diese Weise gelingt es, das Hinweisgeberschutzgesetz bestmöglich umzusetzen.

  FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ 

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, sichere interne Systeme für die Meldung von Missständen zu etablieren. Zusätzlich müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass Whistleblower:innen, die Missstände melden, umfassend vor Diskriminierung geschützt sind, da andernfalls erhebliche rechtliche Konsequenzen drohen. 

Alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem zu installieren und zu betreiben. Für Unternehmen, die zwischen 50 und 249 Mitarbeitende haben, gilt eine Frist bis zum 17. Dezember 2023 für die vollständige Umsetzung dieser Anforderung. 

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