Das Gesundheitswesen ist ein sensibler Bereich, in dem personenbezogene Daten zu Patient:innen erhoben werden. Ob Arztpraxen, Krankenhäuser oder Pflegedienste – all diese Einrichtungen brauchen funktionierende Vorkehrungen zum Datenschutz, um rechtlich wie moralisch nicht angreifbar zu werden.
In diesem Blogartikel erklären wir Ihnen, weshalb der Umgang mit medizinischen Daten so stark reglementiert ist und wie Sie Ihr Personal für den Datenschutz von Gesundheitsdaten sensibilisieren können. Eine wichtige Rolle für das Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit medizinischen Daten spielt dabei E-Learning.
BESONDERE DATENSCHUTZVORKEHRUNGEN FÜR MEDIZINISCHE DATEN
Medizinische Daten sind gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als besondere Kategorie personenbezogener Daten eingestuft. Diese umfassen nicht nur Gesundheitsinformationen, sondern auch genetische und biometrische Daten. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vor oder eine gesetzliche Erlaubnis gemäß Artikel 9 Absatz 2 der DSGVO.
Die Herausforderungen im Umgang mit Gesundheitsdaten sind vielfältig und erfordern spezielle Maßnahmen und Datenschutz-Folgenabschätzungen. Das Gesundheitspersonal muss sich nicht nur an die allgemeinen Grundsätze der DSGVO halten, sondern auch an spezifische Anforderungen im Umgang mit Patientendaten. Die wichtigsten Herausforderungen sind:
Technische und organisatorische Maßnahmen: Entwicklung geeigneter Prozesse zum Schutz der Gesundheitsdaten
Verschwiegenheitspflicht: Sorgfältiger Umgang mit Daten im Kontext externer Dienstleister und digitaler Speicherung
Melde- und Auskunftspflichten: Einhaltung gesetzlicher Meldepflichten und sorgfältige Prüfung von Auskunftsanfragen
Datenschutzbeauftragter: Eventuell Ernennung und Weiterbildung eines Datenschutzbeauftragten
Merke:
Gemäß Artikel 4 Nummer 15 der DSGVO dürfen Gesundheitsdaten nur mit Einwilligung des Patienten oder gesetzlicher Erlaubnis gespeichert werden. Darüber hinaus sind auch allgemeine personenbezogene Daten wie Name oder Kontaktdaten betroffen und dürfen nur mit rechtlicher Grundlage oder Einwilligung verarbeitet werden.
Brauchen Unternehmen und Organisationen im Gesundheitswesen eine:n Datenschutzbeauftragte:n?
Die Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter in Gesundheitseinrichtungen erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Anzahl der Personen, die ständig mit personenbezogenen Daten arbeiten. In vielen Fällen, insbesondere wenn mehr als 20 Personen beteiligt sind, ist ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben.
Damit ein interner Datenschutzbeauftragter alle erforderlichen Kompetenzen für diese verantwortungsvolle Aufgabe hat, muss er zunächst speziell geschult und zertifiziert werden. Er kann aber auch extern bestellt werden, um ein effektives Datenschutzmanagement zu gewährleisten.
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MIT E-LEARNING ZU EFFEKTIVEN DATENSCHUTZSCHULUNGEN IM GESUNDHEITSWESEN
Um den Datenschutz im Gesundheitswesen effektiv zu verbessern, spielen E-Learning-Schulungen eine zentrale Rolle. Die digitale Bildung ermöglicht es, das Bewusstsein und Verständnis für Datenschutzprinzipien unter den Mitarbeitenden zu schärfen und sicherzustellen, dass alle Beteiligten über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
E-Learning bietet zahlreiche Vorteile für die Schulung des Datenschutzes im Gesundheitswesen: Es ermöglicht flexible Lernzeiten, passt sich den individuellen Lerngeschwindigkeiten an und stellt sicher, dass die Inhalte stets aktuell sind. Darüber hinaus können interaktive Elemente und praxisnahe Szenarien dazu beitragen, komplexe Datenschutzthemen verständlich und greifbar zu machen.
Datenschutzschulungen sind im Gesundheitswesen nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern auch ein wesentlicher Faktor zur Sicherung der Vertraulichkeit von Patientendaten. Durch regelmäßige Schulungen können Einrichtungen ihre Compliance verbessern, potenzielle Datenschutzverletzungen minimieren und das Vertrauen von Patient:innen und der Öffentlichkeit stärken.
UNIVADO – der führende Partner für E-Learning zum Datenschutz im Gesundheitswesen
Als spezialisierter Anbieter von E-Learning-Lösungen, versteht UNIVADO die speziellen Datenschutz-Herausforderungen im Gesundheitswesen und bietet maßgeschneiderte Datenschutzschulungen für diese Branche an. Diese sind darauf ausgerichtet, das Fachwissen von Beschäftigten zu erweitern und sie in die Lage zu versetzen, Datenschutzbestimmungen effektiv in ihrem Arbeitsalltag umzusetzen.
FAZIT
Datenschutz ist im Gesundheitswesen ein fundamentaler Bestandteil des Patientenschutzes und der Professionalität medizinischer Dienstleistungen. Um die Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten zu gewährleisten, müssen alle Beteiligten – von medizinischem Personal bis zu administrativen Mitarbeitenden – kontinuierlich in Datenschutzpraktiken geschult und über aktuelle Gesetzesänderungen informiert werden.
E-Learning-Lösungen wie UNIVADO bieten die Möglichkeit, Datenschutzschulungen effektiv und benutzerfreundlich umzusetzen, um so die Compliance zu stärken und das Vertrauen der Patient:innen in das Gesundheitssystem zu festigen.
FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN DATENSCHUTZ IM GESUNDHEITSWESEN
Besondere Kategorien personenbezogener Daten umfassen Gesundheitsdaten, genetische und biometrische Daten, die zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person verarbeitet werden. Im Gesundheitswesen fallen fast alle Patientendaten unter diese Kategorie und erfordern daher besonderen Schutz. Sie dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht weiterverarbeitet werden.
Gesundheitseinrichtungen, in denen mehr als 20 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen. Dies dient der Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und der Beratung der Einrichtung in Datenschutzfragen. Der Datenschutzbeauftragte kann sowohl eine interne als auch externe Kraft sein.
Gesundheitseinrichtungen können den Datenschutz verbessern, indem sie regelmäßige Datenschutzschulungen für ihr Personal durchführen, technische und organisatorische Maßnahmen implementieren, die Sicherheit der Datenverarbeitung gewährleisten und eine transparente Datenschutzpraxis mit klarer Kommunikation pflegen.