Cyberangriffe nehmen rasant zu, während die gesetzliche Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland ins Stocken gerät. Das Scheitern der Ampelkoalition und die vorgezogene Bundestagswahl haben die Umsetzung weiter verzögert. Doch können sich Unternehmen deshalb entspannt zurücklehnen? Ganz im Gegenteil! Auch ohne verabschiedetes Gesetz bleibt das Risiko real. Wer sich jetzt nicht vorbereitet, riskiert Sicherheitslücken, finanzielle Strafen und einen Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern.
Erfahren Sie, welche Maßnahmen Unternehmen jetzt ergreifen sollten, um Cybersicherheitsrisiken zu minimieren und warum die Verzögerung der NIS-2-Richtlinie keine Entschuldigung für Passivität sein darf.
Was ist die NIS-2-Richtlinie und warum gilt sie noch nicht? Ein kurzer Rückblick
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine EU-weite Gesetzgebung zur Stärkung der Cybersicherheit. Sie verpflichtet Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren dazu, höhere Sicherheitsstandards umzusetzen, Cyberangriffe zu melden und risikobasierte Schutzmaßnahmen einzuführen.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
✔ Erweiterter Geltungsbereich: Mehr Unternehmen und
Branchen fallen unter die Richtlinie.
✔ Strengere Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen
innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.
✔ Erhöhte Haftung: Geschäftsführungen haften persönlich
für Cybersicherheitsmaßnahmen.
✔ Stärkere Kontrolle der Lieferketten: Unternehmen müssen
auch ihre Zulieferer und Dienstleister auf Sicherheitsstandards überprüfen.
✔ Hohe Bußgelder bei Verstößen: Strafen können bis zu 10
Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
Politische Uneinigkeit - insbesondere über die Meldepflicht von Schwachstellen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – verhinderte bisher eine Einigung. Ohne Gesetz bleibt die Umsetzung in der Warteschleife, mit Fortschritten ist frühestens in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen. Die EU-Kommission hat zwar eine Frist bis zum 17. Oktober 2024 gesetzt, zeigt sich aber wegen der Bundestagswahl vorerst gnädig.
Stand der NIS-2-Umsetzung in der EU: Viele Länder hinken hinterher
Auf EU-Ebene ist die Richtlinie bereits in Kraft und Deutschland muss die Anforderungen nachträglich in nationales Recht überführen. Unternehmen, die nicht frühzeitig aktiv werden, könnten später unter erheblichen Zeitdruck geraten und rechtliche Konsequenzen riskieren.
Neben Deutschland haben 23 weitere Mitgliedstaaten die Umsetzungsfrist verpasst. Als Reaktion darauf hat die Europäische Kommission Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und die betroffenen Staaten offiziell aufgefordert, die Richtlinie schnellstmöglich umzusetzen. Sollte es weiterhin zu Verzögerungen kommen, kann die Kommission weitere rechtliche Schritte einleiten, die letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) enden können. Im schlimmsten Fall drohen den betroffenen Ländern empfindliche finanzielle Sanktionen.
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Was bedeutet das für Unternehmen?
Unternehmen, die von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind, sollten die Verzögerung nicht als Atempause betrachten. Statt abzuwarten, sollten sie jetzt in ihre Cybersicherheitsstrategie investieren – und dazu gehört vor allem die Schulung der Mitarbeitenden. Denn technologische Schutzmaßnahmen allein reichen nicht aus, wenn das Personal nicht weiß, wie es mit Cyberbedrohungen umgeht oder Sicherheitsvorfälle korrekt meldet. Eine gut geschulte Belegschaft kann entscheidend dazu beitragen, Sicherheitslücken zu schließen und Cyberangriffe frühzeitig zu erkennen. Die NIS-2-Richtlinie betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen, die in kritischen oder wichtigen Sektoren tätig sind. Dazu zählen insbesondere:
- Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) wie Energieversorger, Banken, Gesundheitswesen, Transport- und Logistikunternehmen
- Unternehmen der digitalen Infrastruktur wie Cloud-Dienstleister, Rechenzentren und Internetanbieter
- Öffentliche Verwaltung und Organisationen mit sensiblen Datenverarbeitungsprozessen
- Lieferanten und Dienstleister, die mit kritischen Einrichtungen zusammenarbeiten – auch mittelständische Betriebe können indirekt von den Vorschriften betroffen sein
- Geschäftsführung und Management, da die NIS-2-Richtlinie eine persönliche Haftung für Sicherheitsverstöße vorsieht
Jedes Unternehmen, das digitale Systeme einsetzt und von Cyberangriffen betroffen sein könnte, sollte sich mit den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vertraut machen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen.
Diese 5 Maßnahmen sollten Unternehmen jetzt ergreifen
1. Risikobewertung durchführen: Identifizieren Sie Schwachstellen und Sicherheitslücken in Ihren Systemen und Prozessen.
2. Mitarbeitende schulen: Cybersicherheit beginnt mit gut informierten Mitarbeitenden – insbesondere die Geschäftsleitung und das Management müssen sich ihrer neuen Verantwortung bewusst sein.
3. Meldeverfahren etablieren: Entwickeln Sie einen klaren Prozess für die rechtzeitige Meldung von Sicherheitsvorfällen.
4. Lieferketten absichern: Stellen Sie sicher, dass auch externe Dienstleister und Zulieferer strenge Sicherheitsstandards einhalten.
5. Technische Schutzmaßnahmen verbessern: Optimieren Sie Firewalls, Zugriffskontrollen, Notfallpläne und Backup-Strategien, um Angriffe frühzeitig abzuwehren.
Warum digitale Weiterbildung wichtig ist
Die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie betreffen nahezu alle Unternehmensbereiche – von der IT-Sicherheit über das Risikomanagement bis hin zur Geschäftsführung. Um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und Cyberangriffe effektiv vorbzubeugen, ist eine gezielte Schulung der Mitarbeitenden und Führungskräfte unverzichtbar. Unsere E-Learning-Kurse:
- Der Kurs „Cybersecurity - Grundlagen der Informationssicherheit & NIS2“ vermittelt Mitarbeitenden die wichtigsten Sicherheitsstrategien und hilft, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
- Speziell für Führungskräfte vermittelt „NIS2 für Führungskräfte & Geschäftsführung“ alle relevanten Bestimmungen der EU-NIS2-Richtlinie und unterstützt die strategische Umsetzung im Unternehmen.
Mit den flexiblen E-Learning-Kursen von UNIVADO bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand, ohne wertvolle Zeit zu verlieren. Verständliche Erklärungen, praxisnahe Beispiele und interaktive Module machen selbst komplexe Sicherheitsanforderungen greifbar – damit Ihr Unternehmen nicht nur rechtlich abgesichert, sondern auch optimal gegen Cyberbedrohungen gewappnet ist.
Vorsprung durch proaktives Handeln
Auch wenn sich die offizielle Umsetzung in Deutschland verzögert, bleibt die Bedrohung durch Cyberangriffe real. Unternehmen, die sich jetzt vorbereiten, vermeiden nicht nur spätere Hektik, sondern schützen sich aktiv vor wachsenden Risiken.
Nutzen Sie die Zeit, um Ihr Unternehmen sicher und konform aufzustellen – denn eines ist sicher: Die NIS-2-Anforderungen werden kommen. Und wer dann nicht vorbereitet ist, läuft Gefahr, zur Zielscheibe von Cyberkriminellen zu werden.
Häufig gestellte Fragen
Unternehmen in kritischen Sektoren wie Energie, Gesundheit, Transport oder digitaler Infrastruktur sind betroffen. Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro fallen ebenfalls unter die Richtlinie. Unser Tipp: Das BSI stellt eine Online-Betroffenheitsprüfung zur Verfügung, mit der Unternehmen schnell feststellen können, ob sie unter die NIS-2-Richtlinie fallen.
In Deutschland ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die zentrale Meldestelle für IT-Sicherheitsvorfälle sein. Bestimmte Branchen haben eigene Meldewege, wie Branchenverbände oder Computer Emergency Response Teams (CERTs). Unternehmen sollten interne Meldeprozesse etablieren, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten.
Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße und den bestehenden Sicherheitsmaßnahmen ab. Teilweise müssen Investitionen in neue Sicherheitssysteme, Personal und Schulungen getätigt werden. Über Fördermöglichkeiten können sich Unternehmen bei Bundes- und Landesbehörden, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), den regionalen Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie branchenspezifischen Förderprogrammen informieren.